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Hinweis:
Seit dem 1. Januar 2007 gilt der vereinfachte Spendennachweis für Zuwendungen bis 200,- Euro (§ 50 Abs. 2 Satz 1, EStDV). Der Überweisungsbeleg gilt in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als gültiger Spendennachweis zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt. Wenn Sie die Arbeit der Be it! Kinderstiftung unterstützen möchten, können Sie bei Zuwendungen bis 200,- Euro diesen vereinfachten Spendennachweis nutzen. Legen Sie ihn zusammen mit Ihrem Kontoauszug Ihrer Steuererklärung bei.
Bei Zuwendungen über 200,- Euro wird Ihnen unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung zugesandt, wenn Sie im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse angeben oder uns diese separat per email mitteilen.
Selbstverständlich erhalten Sie aber auf Wunsch von uns über jede Spendenhöhe eine entsprechende Zuwendungsbestätigung.


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