Be it! Kinderstiftung

Kontakt

Be it! Kinderstiftung
Postfach 90 02 03
81502 München
Fax: +49 (89) 95464151
email: info@be-it.org http://www.be-it.org

 Spendenkonto

Be it! Kinderstiftung
Konto: 435 22 25
BLZ: 700 700 24
Deutsche Bank München

Auslandsüberweisungen:
IBAN
DE49700700240435222500
BIC/SWIFT
DEUTDEDBMUC

 Spenden via PayPal



Mit freundlicher Unterstützung

Stiftungslogo

Suche


Hilfe beantragen

Wir bitten Sie, vor einer Antragstellung die untenstehenden Hinweise zu beachten.


  Antragsformular


Sollten Sie die u.a. Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie, unser Antragsformular vollständig auszufüllen, eigenhändig an den dafür vorgesehenen und entsprechend kenntlich gemachten Stellen (2x) zu unterzeichnen und uns auf dem Postweg zuzusenden. Nach Prüfung Ihres Antrages werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir für Hilfeersuchen schon aus rechtlichen Gründen (§53 Abgabenordnung, » siehe hier; Anwendungserlaß zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 53 – Mildtätige Zwecke, » siehe hier) detaillierte Auskünfte über Ihre familiären und finanziellen Verhältnisse benötigen.

Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Abwicklung der Antragsstellung, zu Abrechnungszwecken oder zur Erfüllung von gesetzlichen Bestimmungen (u.a. Nachweispflicht gegenüber der Stiftungsaufsichtsbehörde und/oder den Finanzbehörden) erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben.



Bei Fragen können Sie sich auch wenden an:

Be it! Kinderstiftung . Postfach 90 02 03 . 81502 München
Fax: +49 (89) 95464151 . email: info@be-it.org

__________________________________


Formelle Kriterien einer Förderung

Die Be it! Kinderstiftung kann und darf satzungsgemäß nur finanzielle Unterstützung gewähren für Hilfeersuchen, die in den Bereich


Prinzip der Nachrangigkeit

Unterstützung kann nur in den Fällen geleistet werden, in denen kein oder ein nicht ausreichender Anspruch an staatliche oder privatrechtliche Institutionen (bspw. Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung oder sonstigem Versicherungsschutz) oder aus privaten Leistungsverpflichtungen von Eltern und Angehörigen besteht.


Welche Projekte fördern wir …

Im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten unterstützen wir nur Projekte und Vorhaben, die unmittelbar und ausschließlich bedürftigen Kindern zugute kommen, wie bspw.


Welche Projekte können wir NICHT fördern …

Wir bitten um Verständnis, dass wir Projekte und Vorhaben aus den nachfolgend genannten Bereichen – so sinnvoll und notwendig sie auch sein mögen – , nicht (oder nicht mehr) fördern können (nur Auszug):

______________________

§ 53 (AO) Mildtätige Zwecke

Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen,

a) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes und
b) andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge,

die der Alleinstehende oder der Haushaltsvorstand und die sonstigen Haushaltsangehörigen haben. Zu den Bezügen zählen nicht Leistungen der Sozialhilfe, Leistungen zur Sicherung des Lebensmittelunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und bis zur Höhe der Leistungen der Sozialhilfe Unterhaltsleistungen an Personen, die ohne die Unterhaltsleistungen sozialhilfeberechtigt wären, oder Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch hätten. Unterhaltsansprüche sind zu berücksichtigen.

__________________________________

AEAO zu § 53 – Mildtätige Zwecke

  1. Erbringt eine Körperschaft ihre Leistungen an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen, muss sie an Hand ihrer Unterlagen nachweisen können, dass die Höhe der Einkünfte und Bezüge sowie das Vermögen der unterstützten Personen die Grenzen des § 53 Nr. 2 nicht übersteigen. Eine Erklärung, in der von der unterstützten Person nur das Unterschreiten der Grenzen des § 53 Nr. 2 mitgeteilt wird, reicht allein nicht aus. Eine Berechnung der maßgeblichen Einkünfte und Bezüge ist stets beizufügen.

__________________________________